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HDT PrintToDisplay –

die einfache und flexible Lösung für Ihre digitalen Werbe-Displays

»Digital-Signage-Systeme«, also digitale Darstellung von Informationen, lösen im Handel, bei Banken, Agenturen und auf Messen gedruckte Poster als Werbeträger ab. Dabei zeigen sie sich äußerst verkaufsfördernd und bieten eine Menge Vorteile. Sie eignen sich zum Beispiel auch hervorragend zur Anzeige der sich permanent ändernden Corona-Regeln.

Wer einen innovativen und modernen Auftritt anstrebt, sollte sich natürlich auch moderne, digitale Medien für die Präsentation der eigenen Produkte oder Dienstleistungen zu Nutze machen. Im Gegensatz zu klassischer Plakatwerbung können Sie die digitalen Displays überall da einsetzen, wo flexible Motive und Inhalte erforderlich sind.  

Wir bieten Ihnen verschiedene Displays auf dem neuesten Stand der Technik. Seien es Hänge-, Wand- oder freistehende Displays – Ihren Erfordernissen und Wünschen sind kaum Grenzen gesetzt.

Die besonderen Highlights, die unser System so effektiv machen:

Sie benötigen keine komplizierte zusätzliche Software, sondern nur die, die Sie sowieso schon im Einsatz haben.

  • Die Inhalte werden über die Windows Druckfunktion zum Display übertragen.
    Somit werden in Word, Excel, oder PowerPoint erstellte Seiten sowie PDF-Dokumente wie auf dem Drucker dargestellt.
  • Hierdurch können in diesen Formaten vorliegende Dokumente oder Flyer ohne weitere Bearbeitung angezeigt werden.
  • Bei mehrseitigen Dokumenten kann die Wechselzeit und das Wechselmuster konfiguriert werden.
  • Es können aus einem mehrseitigen Dokument die anzuzeigenden Seiten selektiert werden, die Anzeigezeit ist dann pro Seite einstellbar.
  • Es wird keine weitere Software benötigt.
    Dadurch entfällt neben dem Anschaffungspreis auch die Installation und Einarbeitung in eine neue Digital Signage-Software. Technische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.

Bei der PrintToDisplay - Lösung handelt es sich um eine Eigenentwicklung der HDT GmbH.

Für diese Lösung wurde vom Patentamt München der Gebrauchsmusterschutz gewährt.

Artikel aus dem Stadtmagazin Castrop-Rauxel 146 als PDF herunterladen